Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2013 satzungsgemäß zur Hälfte des Jahresbetrages zum 15. Mai 2013 zur Zahlung fällig wird. Zahlungspflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten die Abgabe bis zum o. g. Termin
...mehr