Aus gegebenem Anlass weist der Markt Schnaittach auf folgende Pflanzenschutzbestimmungen hin: Pflanzenschutzmittel, auch solche, die in Bau- und Gartenmärkten erhältlich sind, dürfen nur auf Freilandflächen angewendet werden, die land- oder forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. N
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