Informationen zum Rasenmäherbetrieb
Aus gegebenem Anlass weist der Markt Schnaittach auf folgende Lärmschutzbestimmungen hin:
Gartengeräte, wie Rasenmäher, Rasenkantenschneider, Vertikutierer, Häcksler u. a. dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht und an Werktagen nicht zwischen 20 Uhr und 7 Uhr betrieben werden.
Bitte halten Sie diese Bestimmungen ein, auch im Interesse guter nachbarschaftlicher Beziehungen.
Für Fragen in Einzelfällen steht Frau Rother, Tel. 0 91 53 / 409 - 135, zur Verfügung.






