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Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Pflanzliche Gartenabfälle dürfen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile grundsätzlich nicht verbrannt werden.

 

Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dürfen pflanzliche Gartenabfälle nur auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, verbrannt werden.

 

Das Verbrennen ist nur an Werktagen (Montag bis Samstag)  von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig.

 

Über das Abrennen ist direkt die Feuerwehrzentrale Nürnberg, Tel.-Nr. 0911/231-6400 zu informieren.

 

Es ist seitens der Gemeinde nicht mehr notwendig, die Polizei sowie den zuständigen Feuerwehrkommandanten zu verständigen, da eine Alarmierung hinsichtlich eines Feuerwehreinsatzes immer über die Feuerwehrzentrale Nürnberg erfolgt.

 

Durch die Information der Feuerwehrzentrale kann einer Fehlalarmierung vorgebeugt werden.

 

Für das Verbrennen von strohigen Abfällen und sonstigen pflanzlichen Abfällen aus Land- und Forstwirtschaft und Erwerbsgartenbau gelten weitergehende Vorschriften. Zudem ist das Verbrennen von strohigen Abfällen sieben Tage vorher bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen.

 

Nähere Einzelheiten (Anträge und Merkblätter) finden auf den Seiten der Abfallwirtschaft des Landratsamtes Nürnberger Land (Siehe nachstehender Link).

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