Änderung bei Kinderreisepässen

Liebe Eltern,
hier eine Information, falls Sie für Ihr Kind / Ihre Kinder Ausweisdokumente ausstellen lassen möchten.

 

Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt werden soll:
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich.
Die Neuausstellung bzw. Verlängerung von Kinderreisepässen ist seit dem 01.01.2021 generell nur noch um 1 Jahr (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) möglich.
Für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses (13 Euro) bzw. für eine Verlängerung des Kinderreisepasses (6 Euro) ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.

 

Bitte beachten sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt werden soll:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung


Ihre Pass- und Ausweisbehörde

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