Amtliche Bekanntmachung des Marktes Schnaittach über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 für das Sondergebiet „Verbrauchermarkt Festungsstraße“ sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB-
Der Bau- und Umweltausschuss beschloss die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 für das Sondergebiet „Verbrauchermarkt Festungsstraße“. Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB als Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden.
Der zur Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf für das Gebiet „Verbrauchermarkt Festungsstraße“ umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) folgender Flur-Nrn. der Gemarkung Schnaittach:
1579/1 TF, (Straße) 1707 --- 1707/2 ---
1708 --- 1709 --- 1710 ---
1710/2 ---
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19. September 2024 wurde der Planentwurf gebilligt. Das Plangebiet des Bebauungsplanes besitzt eine Größe von etwa 0,8 Hektar. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Gemeindegebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.
Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.
Der gebilligte und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 für das Sondergebiet „Verbrauchermarkt Festungsstraße“ in der Fassung vom 19. September 2024, kann im Zeitraum
vom 2. Dezember 2024 bis 10. Januar 2025
im Rathaus des Marktes Schnaittach, Bauverwaltung, Marktplatz 1, während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung
Montag von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr
von jedermann eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während der Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Seite des Marktes Schnaittach eingestellt und können unter der Adresse https://www.schnaittach.de eingesehen und abgerufen werden.
Während der Beteiligung können Stellungnahmen bei der Verwaltung vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Hinweis:
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Schnaittach, den 15.11.2024
Frank Pitterlein
Erster Bürgermeister