Bekanntmachung der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a BauGB i.V.m.
- 3 Abs. 2 BauGB
- Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich
"Bauhof " - Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "Bauhof"
Der Marktgemeinderat der Marktgemeinde Schnaittach hat in seiner Sitzung vom 21.11.2024 die Entwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan "Bauhof" sowie der Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan "Bauhof" in der Fassung vom 22.07.2021 erneut gebilligt und für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl.Nrn. bzw. Teilflächen der Fl.Nrn.: 314, 315, 315/1, 316, 317, jeweils Gemarkung Hedersdorf und Fl.Nr. 540, Gemarkung Schnaittach. Er befindet sich westlich der A 9, südlich der Raststätte Autohof Schnaittach und zwischen der Staatsstraße 2236 im Norden und der Erlanger Straße im Süden. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Die externe Ausgleichsfläche befinden sich auf der Fl.Nrn. 72 und 72/1, Gemarkung Kirchröttenbach.
Die Entwürfe sind einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit
vom 18.12.2024 bis einschließlich 31.01.2025
über die Homepage der Marktgemeinde Schnaittach unter https://www.schnaittach.de/bauleitplanverfahren sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Marktgemeinde Schnaittach (Marktplatz 1, 91220 Schnaittach) während der Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 08:15-12:00 Uhr, und Dienstag zusätzlich von 15:00-18:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in der Verwaltung der Marktgemeinde Schnaittach abgegeben werden oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Vorhandene Informationen zu |
Mensch |
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Fläche |
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Tiere und Pflanzen/ Artenschutz |
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Boden |
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Wasser |
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Luft/Klima |
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Landschaftbild |
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Kultur- und Sachgüter |
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Sonstige/allgemine Umweltbelange |
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Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
- Grünordnungsplan (in Bebauungsplan integriert) sowie Umweltbericht zum Entwurf Bebauungsplanes
- Entwässerung des Neubaus des Bauhofs in Schnaittach, Ingenieurbüro Hergenröder, Lauf, 9.12.2024
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der Öffentlichkeitsbeteiligung
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.
Hinweis zu im Bebauungsplan zitierten DIN-Normen
Die in den Festsetzungen und Hinweisen des Bebauungsplanes zitierten DIN-Normen liegen in der Verwaltung zur Einsichtnahme bereit.
Schnaittach, 11.12.2024
Frank Pitterlein
Erster Bürgermeister