Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 3 - 3. Änderung

Bauleitplanung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

 

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

  • des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 3. „Baugebiet östlich der Bahnlinie“- 3. Änderung mit Grünordnungsplan für das Gebiet zwischen Festungsstraße und Kersbacher Weg
  • 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

 

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Schnaittach hat in seiner Sitzung vom 13.11.2025 die Entwürfe der 11. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplans sowie des Bebauungsplans Nr. 3 - 3. Änderung „Baugebiet östlich der Bahnlinie“ mit Grünordnungsplan für das Gebiet zwischen Festungsstraße und Kersbacher Weg gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich folgende Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1544, 1544/4, 1544/5, 1548/11, 1548/12, 1548/13 sowie Teilflächen der Fl.Nr. 1525 und 1531/3 der Gemarkung Schnaittach.

 

Die Entwürfe liegen einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit

 

vom 08. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026

 

über die Homepage des Marktes unter www.schnaittach.de/Bauleitplanverfahren sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus des Marktes Schnaittach (Marktplatz 1, 91220 Schnaittach) während der Dienststunden im Zimmer O 6 (Montag bis Freitag von 08:15 – 12:00 Uhr sowie Dienstag von 15:00 bis 18:00 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch beim Markt Schnaittach abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Vorhandene Informationen zu
Mensch
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohnfunktion
Fläche
  • Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme, Bewertung der Flächen
  • Inanspruchnahme von landwirtschaftlicher Nutzfläche
Tiere und Pflanzen/ Artenschutz
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen
  • Habitateinschätzung
  • Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts
Boden
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale
  • Bodenschutz
Wasser
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Oberflächenwasser
  • Wasserrechtlichen Hinweisen
Luft/Klima
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion
Landschaftsbild
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes
  • Erhalt der offenen Siedlungsstruktur
  • Übergang zur feien Landschaft durch ein Ausgleichsfläche (Obstwiese)
Kultur- und Sachgüter
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern
Sonstige/allgemeine Umweltbelange
  • Wechselwirkungen unter den Schutzgütern
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
  • bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung
  • Bewirtschaftung von angrenzenden Nutzflächen

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

  • Grünordnungsplan (in Bebauungsplan-Entwurf integriert) sowie Umweltbericht zu den Entwürfen des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Ergebnisse einer Habitateinschätzung, General ecological environmental studies, Diplom-Biologe Karsten Gees, Bayreuth, 6.12.2024
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen)

 

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

 

Schnaittach, 03.12.2025

 

Pitterlein

Erster Bürgermeister

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