Bekanntmachung Öffentliche Auslegung "Ulmenweg"

Lage "Ulmenweg"

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

  • Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich Ulmenweg zwischen der Nürnberger Straße und der Erlenstraße
  • Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 36 "Ulmenweg"

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.07.2020 die Entwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 36 "Ulmenweg" sowie der 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl.-Nrn. 1227, 1237, 1243/2, 1244/2, 1244/3, 1243/6, 1245/9, 1245/10, 1245/11., jeweils Gemarkung Schnaittach. Er befindet am südlichen Ortsrand Schnaittachs, östlich der Nürnberger Str., als Restfläche zwischen dem bebauten Ortsbereich und der Staatsstraße 2241.

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

 

Lage Ulmenweg

 

Die externen Ausgleichsflächen befinden sich jeweils in der Gemarkung Rabenshof, Fl.Nr. 260,

sowie in der Gemarkung Schnaittach, Fl.Nrn. 1199/2 und 1199/3

 

Ausgleichsflächen Ulmenweg

 

Die Entwürfe liegen einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit

vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023

 

im Rathaus der Marktgemeinde Schnaittach (Marktplatz 1, 91220 Schnaittach) während der allgemeinen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Entwürfe mit Begründung einschließlich der umweltrelevanten Informationen sind auch im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde unter www.schnaittach.de/bauleitplanverfahren veröffentlicht.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

 

 

Schutzgut

Vorhandene Informationen zu

Mensch
  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Wohn- und (Nah)Erholungsfunktion

Fläche

  • Flächennutzung und Flächeninanspruchnahme

Tiere und Pflanzen/ Artenschutz

  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung auf Tier und Pflanzenarten/Biotoptypen
  • Erhaltungsziele und Schutzzweck der FFH- und Vogelschutzgebiete
  • Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Arten; Beurteilung der Verbotstatbestände des speziellen Artenschutzrechts
  • zur Aufwuchshöhe von Gehölzen innerhalb der Schutzzone der Freileitung
  • zur Freihaltung des Bodens von Pflanzfolien
  • zur Pflanzung eines Baums pro Wohneinheit
  • zu Pflanzgeboten

Boden

  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Bodenfunktionen und -potentiale
  • zum Umgriff des ehemaligen Müllplatzes Schnaittach

Wasser

  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Gewässer/Oberflächenwasser und Grundwasser
  • zu Versickerung und Entwässerung
  • zur gesammelten Ableitung des Niederschlagwassers in die Schnaittach
  • zur Errichtung von hauseigenen Zisternen zur Grünflächenbewässerung
  • zur Gefährdung durch Starkregen

Luft/Klima

  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung im Hinblick auf die lufthygienische und klimatische Ausgleichsfunktion
  • Erfordernisse des Klimaschutzes

Landschaftsbild

  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich der Funktionen des Landschaftsbildes
  • zu Grünflächen und zum Lärmschutzwall

Kultur- und Sachgüter

  • Bestandsbeschreibung und -bewertung sowie Auswirkungen der Planung hinsichtlich Boden- und Baudenkmälern

Sonstige/allgemeine Umweltbelange

  • Wechselwirkungen unter den Schutzgütern
  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel gem. § 1a Abs. 2 BauGB
  • Darstellung von Landschaftsplänen
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nach-teiliger Umweltauswirkungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
  • zur Beachtung einer im Planungsgebiet befindlichen, noch nicht realisierten Kompensationsfläche
  • zu Ausgleichsflächen
  • zu Auswirkungen der Starkstromleitung

 

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:

 

  • Grünordnungsplan (in Bebauungsplan integriert) sowie Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans
  • Schalltechnische Untersuchung, IBAS Bayreuth vom 06.04.2021
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen)

 

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Hinweis zum Datenschutz:

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage).

 

Schnaittach, 31.10.2023

 

Maria Pinzer, Zweite Bürgermeisterin

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