Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich Ulmenweg zwischen der Nürnberger Straße und der Erlenstraße
- Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 36 "Ulmenweg"
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.07.2020 die Entwürfe des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan Nr. 36 "Ulmenweg" sowie der 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in diesem Bereich gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl.-Nrn. 1227, 1237, 1243/2, 1244/2, 1244/3, 1243/6, 1245/9, 1245/10, 1245/11., jeweils Gemarkung Schnaittach. Er befindet am südlichen Ortsrand Schnaittachs, östlich der Nürnberger Str., als Restfläche zwischen dem bebauten Ortsbereich und der Staatsstraße 2241.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Die externen Ausgleichsflächen befinden sich jeweils in der Gemarkung Rabenshof, Fl.Nr. 260,
sowie in der Gemarkung Schnaittach, Fl.Nrn. 1199/2 und 1199/3
Die Entwürfe liegen einschließlich Begründung und umweltbezogener Informationen in der Zeit
vom 13.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023
im Rathaus der Marktgemeinde Schnaittach (Marktplatz 1, 91220 Schnaittach) während der allgemeinen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die Entwürfe mit Begründung einschließlich der umweltrelevanten Informationen sind auch im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde unter www.schnaittach.de/bauleitplanverfahren veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
Schutzgut |
Vorhandene Informationen zu |
Mensch |
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Fläche |
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Tiere und Pflanzen/ Artenschutz |
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Boden |
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Wasser |
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Luft/Klima |
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Landschaftsbild |
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Kultur- und Sachgüter |
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Sonstige/allgemeine Umweltbelange |
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Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, diese sind:
- Grünordnungsplan (in Bebauungsplan integriert) sowie Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplans
- Schalltechnische Untersuchung, IBAS Bayreuth vom 06.04.2021
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen)
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage).
Schnaittach, 31.10.2023
Maria Pinzer, Zweite Bürgermeisterin