Durchführung der 4. Runde der zentralen Lärmaktionsplanung Bayern

Die Regierung von Oberfranken ist zuständig für die Aufstellung eines bayernweiten, zentralen Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen, Bundesautobahnen in Ballungsräumen und Haupteisenbahnstrecken. Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

Informationen aus dem Rathaus

Den Bürgerinnen und Bürgern in Bayern wird die Möglichkeit gegeben, sich online unter www.umgebungslaerm.bayern.de einzubringen.

Folgende Pressemitteilung hierzu wurde durch die Regierung von Oberfranken veröffentlicht:

 

 

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