Mikrozensus 2024 - Halbzeit

Informationen aus dem Rathaus

Seit Januar 2024 wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung, durchgeführt.

 

Rechtsgrundlage für die Durchführung des Mikrozensus ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Da jede fehlende Auskunft die Genauigkeit der Ergebnisse verringern würde, sind die ausgewählten Personen gemäß § 13 des Mikrozensusgesetzes zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht sieht das Gesetz nicht vor. Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.

 

Nähere Informationen finden Sie hier

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