Schöffenwahl 2023

Themenlogo Schnaittach - Bekanntmachung

Der Markt Schnaittach hat in diesem Jahr dem Amtsgericht Hersbruck fünf Personen für die zu wählenden Haupt- und Hilfsschöffen für die Schöffenperiode 2024 bis 2028 vorzuschlagen. Die Aufstellung der Vorschlagsliste erfolgt durch den Marktgemeinderat. 

Wer bereit ist, das Ehrenamt eines Schöffen bei den Schöffengerichten oder bei den Strafkammern zu übernehmen, kann sich zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt im hohen Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Personen, die zu Schöffen berufen werden, sollen folgende Voraussetzungen erfüllen: 

1.    Deutsche Staatsangehörigkeit

2.      Mindestalter 25 Jahre; Höchstalter 69 Jahre zu Beginn der Amtsperiode am1.Januar 2024 

3.    Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Schnaittach

4.    gesundheitliche Eignung (längeres Sitzen in den Verhandlungen)

5.    ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift

6.    es darf kein Vermögensverfall eingetreten sein (zum Beispiel Privatinsolvenz). 

 

Bei der Tätigkeit eines Schöffen handelt es sich um ein Ehrenamt, für das kein Anspruch auf Vergütung besteht. Allerdings wird der Verdienstausfall ersetzt und eine Aufwandsentschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter gewährt. 

 

Wenn Sie an diesem Ehrenamt interessiert sind, bewerben Sie sich bitte schriftlich unter Angabe des Geburtsdatums und des ausgeübten Berufes bis spätestens 31. März 2023. (Ein Formular für die Bewerbungen steht unter Downloads zur Verfügung).

 

Telefonische Bewerbungen sind nicht möglich.

 

Pitterlein

Erster Bürgermeister

drucken nach oben