Häufige Fragen drehen sich nun um die mögliche Nutzung des schnellen Internets. Eine richtige Antwort kann bereits hier gegeben werden: Durch das Förderverfahren bedingt, ist aktuell nur ein Anbieter in der Lage das neu gebaute und geförderte schnelle Internet anzubieten. Um dies zu nutzen, ist ein Anbieterwechsel zu M-Net notwendig. Sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, überprüft M-Net die Leistungsfähigkeit der erstellten neuen Infrastruktur. Danach wird die Möglichkeit eines Anbieterwechsels bekannt gegeben. Bitte beachten Sie, dass bei einem Ausbau von Glasfaserinfrastruktur auf Privatgrund (z.B. mit Eigenbeteiligung oder bei FTTH-Ausbau wegen technischer Notwendigkeit) auch Zugangsrechte (z.B. für Wartung/Überprüfung/Fehlerbehebung) erteilt werden müssen. Dazu werden Sie vom Leitungsunternehmen angeschrieben.