Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bauleitplanung

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 für das Sondergebiet „Verbrauchermarkt Festungsstraße“, Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB.

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 04.12.2024 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 für das Sondergebiet „Verbrauchermarkt Festungsstraße“ gebilligt.

Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 für das Sondergebiet „Verbrauchermarkt Festungsstraße“ und die Begründung werden im Internet unter https://www.schnaittach.de/bauleitplanverfahren

 

vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026

veröffentlicht.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 29 für das Sondergebiet „Verbrauchermarkt Festungsstraße“ umfasst Flurstücke bzw. Teilflächen (TF) von Flurstücken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Schnaittach:

 

EDEKA

Unmaßstäblicher Lageplan

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Unterlagen im Rathaus des Marktes Schnaittach, Bauamt, Marktplatz 1, während der Dienstzeiten der Verwaltung

Montag                                                 von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                                               von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch                                               von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag                                          von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag                                                  von 8.15 Uhr bis 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

 

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an info@schnaittach.de, und bei Bedarf in Textform an Markt Schnaittach, Marktplatz 1, 91220 Schnaittach, oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Verbrauchermarkt Festungsstraße“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter https://schnaittach.de eingestellt.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Schnaittach, 28.01.2026

Erster Bürgermeister Pitterlein 

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