Europawahl für nichtdeutsche Unionsbürger

Am 9. Juni 2024 wird in Deutschland das Europäische Parlament neu gewählt.

Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedsstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen!

Für Ihre Teilnahme an der Wahl in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Wahlen

Dazu müssen Sie folgendes tun:

Stellen Sie im Rathaus Schnaittach, Wahlamt, Zimmer E 4 bis spätestens 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.

 

Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

           

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.

oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.

 

Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

 

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