Vollzug des § 196 BauGB und der Bayerischen Gutachterausschussverordnung, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem BauGB
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026
Der Gutachterausschuss Nürnberger Land hat gemäß § 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV die Bodenrichtwerte für Bauland, Acker- und Forstflächen für den Landkreis Nürnberger Land zum 01.01.2026 beschlossen und veröffentlicht.
Sie werden auf Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt. Der Bodenrichtwert beschreibt den durchschnittlichen Lagewert von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Die Darstellung erfolgt in Bodenrichtwertzonen. Bodenrichtwerte leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Transparenz auf dem Grundstücksmarkt.
Dabei ist zu beachten, dass der Bodenrichtwert nicht dem Verkehrswert eines konkreten Grundstücks entspricht und keine bindende Wirkung hat. Der Verkehrswert eines Grundstücks kann nur unter Berücksichtigung seiner individuellen wertbestimmenden Merkmale ermittelt werden.
Zudem können die Bodenrichtwerte ab sofort für jeden kostenfrei über den Bayernatlas www.atlas.bayern.de unter Themen - Planen und Bauen eingesehen werden.

















