Bodenrichtwert

Bodenrichtwertauskunft erhalten Sie über den Gutachterausschuss (Landratsamt Nürnberger Land)

Bodenrichtwert

Bodenrichtwerte sind nach § 196 Abs. 1 BauGB durchschnittliche, aus der Kaufpreissammlung abgeleitete Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets, auch Bodenrichtwertzone genannt. Sie stimmen nach ihren Grundstücksmerkmalen - insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit - weitgehend überein. Ferner liegen für sie im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vor. Die Bodenrichtwerte werden auf die Quadratmeter-Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück) bezogen.

 

Der Verkehrswert kann vom Bodenrichtwert je nach Ausprägung der wertbeeinflussenden Merkmale abweichen. Wertbeeinflussende Merkmale sind zum Beispiel der Erschließungszustand, die besondere Lage, die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bodenbeschaffenheit, die Grundstücksgestalt und die Nutzungsart.

Die Bodenrichtwerte dienen der Übersichtlichkeit beziehungsweise der Transparenz des Bodenmarktes. Sie zeigen ein Abbild der Wertverhältnisse. 

 

  • Sie können die Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 31.12.2018 online abrufen unter: www.boris-bayern.de  (Kosten: 25,00 € je Einzelwert)

 

  • Ferner können Sie die Bodenrichtwerte schriftlich per E-Mail an gutachterausschuss@nuernberger-land.de oder per Post an Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Waldluststr. 1, 91207 Lauf a .d. Pegnitz anfordern. Bitte verwenden Sie hierzu folgendes Formular: „BRW Einzelwert Bestellung“. (Kosten: 30,00€ je Einzelwert)

 

  • Sollten Sie keinen schriftlichen Auszug benötigen, so können Sie die Bodenrichtwerte im Landratsamt im vierten Obergeschoss zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen (kostenlos). Telefonisch können keine Auskünfte erteilt werden. 

 

 

Alle weiteren Informationen finden Sie unter: https://www.nuernberger-land.de/serviceleistungen/bauen-wohnen/bodenrichtwertauskunft

 

 

 

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