Informationen zur Kommunalwahl 2026
Am 8. März.2026 finden im Markt Schnaittach folgende Wahlen statt:
- die Bürgermeisterwahl
- die Gemeinderatswahl
- die Landratswahl
- die Kreistagswahl
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008), sich seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Gemeinde bzw. im Landkreis mit ihrem Lebensschwerpunkt aufhalten und nicht infolge einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person mit der Hauptwohnung gemeldet ist.
Alle Wahlberechtigten, die diese Voraussetzungen am 25. Januar 2026 erfüllen, werden automatisch in das Wählerverzeichnis des Marktes Schnaittach aufgenommen.
Umzug in eine andere Gemeinde im gleichen Landkreis:
Zieht eine wahlberechtigte Person nach dem 25. Januar 2026 in eine andere Gemeinde desselben Landkreises um, verliert sie nur ihr Wahlrecht für die Gemeindewahlen. Sie bleibt für die Landkreiswahlen wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen. Auf Antrag kann bis spätestens 15. Februar 2026 eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde erfolgen (nur für die Landkreiswahlen). Bitte wenden Sie sich hierfür an das Wahlamt des Marktes Schnaittach, Marktplatz 1, 91220 Schnaittach.
Umzug in eine Gemeinde außerhalb des Landkreises:
Zieht eine wahlberechtigte Person in einen anderen Landkreis um, verliert sie ihr Wahlrecht für die Gemeinde- und Landkreiswahlen und wird im Wählerverzeichnis gestrichen.
Allen Wahlberechtigten wird als Information, dass sie wahlberechtigt sind, voraussichtlich zwischen dem 2. Februar 2026 und 15. Februar 2026 ein Wahlbenachrichtigungsbrief zugestellt.
Bitte prüfen Sie daher rechtzeitig die Beschriftung Ihres Briefkastens, damit die Briefe auch zugestellt werden können.
Fragen und Antworten zu den Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026
Um eine gute Orientierung zu bieten, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern auf seiner Homepage ein kurzes Video und einen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog mit 54 Fragen rund um die Kommunalwahlen veröffentlicht. Dort können sich Interessierte ausführlich informieren.
Die behandelten Themen reichen von grundlegenden Fragen wie „Wer wird gewählt?“ oder „Wer darf wählen?“ bis zu spezielleren Informationen, etwa „Gibt es eine 5%-Sperrklausel?“ oder „Wie werden die Sitze im Gemeinderat und Kreistag verteilt?“.
Der komplette Fragen- und Antwortenkatalog steht online zur Verfügung unter:
www.deinewahl.bayern.de/kommunalwahl
Bei Fragen zu den Gemeindewahlen steht Ihnen auch die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung!