Im Zeitraum vom 27.04.2026 bis einschließlich 29.05.2026 können verkehrsrechtliche Anordnungen, Ausnahmegenehmigungen sowie Sondergenehmigungen aufgrund personeller Engpässe nur eingeschränkt bearbeitet werden.
Antragsteller werden daher gebeten, ihre Anträge – soweit möglich – bis spätestens 22.04.2026 einzureichen.
Unabhängig davon gilt grundsätzlich:
Anträge sind mindestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme vollständig beim Markt Schnaittach vorzulegen. Eine fristgerechte Bearbeitung kann nur gewährleistet werden, wenn die Unterlagen vollständig werden.
Erforderliche Unterlagen und Angaben:
- vollständig ausgefüllter Antrag mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
- genaue Beschreibung der Maßnahme (Art, Umfang, Zweck)
- Angabe des genauen Zeitraums (Beginn und Ende)
- Lageplan / Verkehrszeichenplan mit Darstellung der betroffenen Verkehrsflächen
- ein geeigneter RSA-Regelplan (gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen)
- ggf. Nachweis der verkehrsrechtlichen Qualifikation
Bitte beachten Sie:
Ein Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn ein entsprechender RSA-Regelplan beigefügt/angegeben ist. Unvollständige Anträge führen zu Verzögerungen oder können nicht genehmigt werden.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Markt Schnaittach keine Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen zur Verfügung stellt. Die Beschaffung, Aufstellung und Unterhaltung der erforderlichen Beschilderung ist durch den Antragsteller bzw. eine beauftragte Fachfirma sicherzustellen.

















