Widerrechtliche Ablagerungen von Gartenabfällen

Immer wieder muss festgestellt werden, dass manche Anwohner, die an Gewässern wohnen, ihre Gartenabfälle (Grünschnitt, Rasen usw.) auch dort entsorgen. 

Informationen aus dem Rathaus

Manche Hobby-Gärtner verzichten ebenso auf die umweltfreundliche Methode der Resteverwertung und lagern ihre Gartenabfälle auf den Wiesen, Feldern oder im Wald. Das ist grundsätzlich falsch und noch dazu auch schädlich für die Umwelt.

 

Abfälle gehören nicht in den Wald, auf die Wiese oder in die Nähe eines Gewässers, sondern müssen am Wertstoffhof entsorgt werden! 

 

 

Diese illegalen Ablagerungen werden mit sehr hohen Geldbußen belegt. 

 

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Umwelt und sorgen Sie für die ordentliche Entsorgung Ihres Schnittgutes. Liefern Sie ihr Schnittgut an den entsprechenden Wertstoffhöfen an,  z.B. Wertstoffhof in Schnaittach, am Feuerwehrgerätehaus.

 

Öffnungszeiten:

Ganzjährig samstags von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr, im September und Oktober ist an den Samstagen bis 14.00 Uhr geöffnet.

Zusätzlich an jedem Mittwoch in den Monaten März bis Mai von 17.00 bis 18.30 Uhr, September und Oktober von 17.00 bis 18.30 Uhr und im November von 16:00 bis 17:30 Uhr.

 

Abfälle müssen, auch wenn sie von Dritten illegal abgelagert wurden, nach Abfallrecht vom Grundstückseigentümer entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.

Zuwiderhandlungen können nach dem Bußgeldkatalog für Umweltschutz mit bis zu 320,00 € geahndet werden.

 

Frank Pitterlein

Erster Bürgermeister

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